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19.03.2003 - Ein Angriffskrieg ist ein Verbrechen gegen den Weltfrieden
Geschrieben von: no-war
Kategorie: Krieg

Die US-Regierung will Krieg...

… trotz das es eine friedliche Alternative gibt
… trotz dass die Mehrheit des Sicherheitsrats dagegen ist
… trotz dass die Mehrheit der Bevölkerung dagegen ist
… ohne jegliche völkerrechtliche Legitimation

Das Völkerrecht, niedergelegt in der Charta der Vereinten Nationen, sagt in
Artikel 2, Satz 4: "Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.(...)"
Das internationale Völkerrecht steht zweifellos dem von der US – Regierung geführten Krieg entgegen. Die Bundesregierung unterstützt diesen Krieg passiv. Ein paar Beispiele:
• Bereitstellung von Fuchs - Spürpanzern in Kuwait incl. Besatzung
• Bereitstellung von Awacs Aufklärungsflugzügen (diese sind auch in der Lage den irakischen Luftraum zu überwachen.
• Überflugrechte über den deutschen Luftraum
Was sagt das deutsche Recht dazu?
Artikel 25 (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland):
"Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes."
Zusätzlich bestimmt
„Artikel 26 (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland)
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."
Wenn es sich nicht um Verteidigung handelt oder eine Aktion, die von der UNO erlaubt ist, dann ist es ein Angriffskrieg, andem Deutschland passiv beteiligt ist. Auch das, was die USA in Afghanistan trieben, war ein illegaler Angriffskrieg. Das hat der renommierte amerikanische Völkerrechtler Francis Boyle in einem SPIEGEL-Interview klargestellt. Auch ließ er keinen Zweifel daran, daß die NATO, und damit auch Deutschland, kein Recht hatte, Jugoslawien zu bombardieren.
In Deutschland ist aber Angriffskrieg strafbar, und nicht nur der Krieg selbst, sondern schon die Vorbereitung, und sogar nur die Aufforderung dazu! Die Reden im Parlament, welche die passiven Unterstützung verteidigen bzw. legitimieren, sind nach dieser Rechtsauffassung Strafbar.
„§ 80 (Vorbereitung eines Angriffskrieges)
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft."
„§ 80 a (Aufstacheln zum Angriffskrieg)
Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Also ist eine Strafanzeige fällig!
Und diese Strafanzeige gegen die Verantwortlichen ist schon öfters gestellt worden. In Zusammenhang mit dem Afghanistan Einsatz und von der PDS wegen der Beteiligung am Jugoslawien-Krieg. Das kaum jemand bekannte Ergebnis war: Es gab kein Verfahren, denn Anklage wurde nicht erhoben.
Begründung: Die Bundestags-Mehrheit für den deutschen Militäreinsatz sei so überwältigend gewesen, daß sie zu der vorher vielleicht benötigten Verfassungsänderung locker gereicht hätte. Das muß man sich mal vorstellen: Regierung und Gesetzgeber brechen gemeinsam das Grundgesetz, und die Justiz, die doch unabhängig sein muß, erklärt das zur bedeutungslosen Bagatelle! Die Sicherung ist durchgebrannt – keine Spur mehr von der für die Demokratie unbedingt notwendigen Kontrolle und Gewaltenteilung zwischen Regierung, Gesetzgeber und Justiz!
Zusammen mit dem Frieden geht auch die Demokratie verloren – wer soll jetzt noch das Grundgesetz verteidigen? Wie bewundernswert klug das Grundgesetz gemacht ist können wir auch daran sehen, daß es sogar für diese verzweifelte Lage vorgesorgt hat.
Im Artikel 20 steht nämlich:
"(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden." zur Erinnerung, wie die Gewalten geteilt sein sollen, und weiter:
"(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Unter „Widerstand“ verstehen wir natürlich keine Gewalt, sondern zivilen Ungehorsam, wie Mahatma Ghandi ihn gelehrt und praktiziert hat. Und im Gesetz steht „alle Deutschen“, also nicht jeder für sich, sondern alle gemeinsam. Und jetzt mal besser nicht unter der Vorherrschaft der Parteien. Diese letzte Vorkehrung, und die Mahnung zur Verteidigung der Demokratie, möchte ich auch besonders denen nahe bringen, die mit ihrem Diensteid geschworen haben, das Grundgesetz schützen zu wollen.
Ganz besonders unsere Staatsdiener sind gemeint, auch die Damen und Herren von der Polizei hier! Es ist klar: Sie stehen in ihrem Beruf besonders unter Druck, daß Sie nicht ausgerechnet Zivilcourage zeigen.
Ich fasse kurz zusammen:
• Der Rechtsstaat, der die bürgerliche Freiheit und die Demokratie schützen soll, ist in großer Gefahr.
• Der gemeinsame Verfassungsbruch von Regierung und Bundestag ist für die Justiz ein übergroßes Problem, das sie nicht ohne unsere öffentliche Unterstützung bewältigen kann.
• Das Grundgesetz berechtigt und verpflichtet uns zu seiner zivilcouragierten Verteidigung.
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