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20.11.2003 - 8. Prozeßtag im 129a - Verfahren
Geschrieben von: roterstern
Kategorie: Globalisierung

8. Prozeßtag 19.11.02

Ordnungsgemäße Lesezeichen, die nicht machen können was sie wollen
Abschließende Beweisführung und immer noch Haft für Nichts
!Beugehäftling abends wieder entlassen!

Richter Hennig begann nicht mit Verwarnungen, Bestrafungen weil wieder
irgendwer ungebührlich war. Nein, ZeugInnen wurden vernommen und den
Auftakt machten die Mitbewohner von Daniel die die Fragen des
Fragenkataloges vom Vortag beantworten sollten und taten; Brandanschläge
nur aus der Presse bekannt, Bekennerschreiben kennen sie nicht, nicht
mal aus der Presse, über Militanz haben sie sich nie unterhalten und das
AZ (Autonomer Zusammenschlusz) ist eine linke Gruppierung in Magdeburg.
Das wußten wir jaauch alles schon.
Der dritte Zeuge berief sich auf §55 StPO (bei möglicher Selbstbelastung
darf geschwiegen werden), was das Gericht umstandslos akzeptierte.
Ein weiterer Bekannter Daniels konnte auch nur wie die anderen auf die
Standardfragen antworten.

Frau Moll vom BKA bekam einen zweiten Versuch, diesmal mit Genehmigung
der entsprechenden Dienststelle. Sie hatte die Hausdurchsuchung bei
Carsten am 01.04.03 geleitet und war auf "versteckte" handgeschriebene
Zettel in Carstens Bücher gestoßen. Als Lesezeichen benutzt, hätten die
Zettel "ordnungsgemäß aus den Büchern herausragen" müssen!
Sie ließ einen ganzen Beutel voll mit Zetteln und die schon mal erwähnte
Funkliste zum eventuellen Einsatz des Abhörens ihrer Kollegen in den
Streifenwagen beschlagnahmen und asservieren Was bewies...?
Der Polizist Damm vom BKA der ebenfalls an der Hausdurchsuchung bei
Carsten beteiligt war und schon vorher an der am 27.11.02 in
Quedlinburg, wo Daniel nach wie vor ein Zimmer in der Wohnung seiner
Mutter hat, teilnahm, brachte uns auch nicht weiter in der Beweislage
für eine terroristische Vereinigung und die vorgeworfenen Anschläge.

Vom LKA Magdeburg kam zum zweiten mal Herr Schulze, der sich freiwillig
noch mal zu Wort melden wollte, da er bei der ersten Aussage etwas
verwirrt war, bezüglich der Autokennzeichen eines Wagens der am Tag nach
dem Brandanschlag auf das LKA vorfuhr und aus dem eine Person ausstieg
die den Tatort fotografierte. Er hatte die Nichtweiterverfolgung dieser
Spur bei der ersten Zeugenvernehmung damit begründet, daß dieses
Fahrzeug bereits bei Demos aufgefallen war. Zwar korrigierte er diesmal
das Kennzeichen, doch der Fakt, daß diese Spur nicht weiter verfolgt
wurde, blieb derselbe. Auf die Frage nach dem "Warum" sagte Herr
Schulze, daß der Leiter der Abteilung, Herr Hörnlein, das nicht
veranlaßt hatte und bei ihnen in der Dienststelle "kann
ja nicht jeder machen, was er will".
Hätte das BKA, an die der Fall übergeben wurden an dieser Stelle
weiterermittelt, hätte er als Ansprechpartner für Herrn Brockmüller
(BKA)davon Kenntnis erhalten.

Mit Herrn Schulze wurde dann die (erdrückende) Beweisaufnahme geschlossen.

Der Richter fragte Staatsanwaltschaft und Verteidigung ob Herr H. noch
als Zeuge gebraucht werden würde. Es wurde verneint, wobei die
Verteidigung darauf hinwies, daß sie ohnehin den Herrn H. nicht
gebraucht hätten. Richter Hennig hob damit die Beugehaft auf und
verordnete 3 Tage Ordnungshaft. Somit ist die Aussageverweigerung von H.
als „ungebührliches Verhalten“ zu werten. Inzwischen ist H. tatsächlich
wieder auf freiem Fuß. Er wurde noch am Abend des 19.11. aus der
Beugehaft entlassen.
Ob er dennoch die 3 Tage Ordnungshaft später noch absitzen muss, bleibt
abzuwarten.

Der Staatsanwalt Dr. Hornick kündigte an, keine Beweisanträge stellen zu
wollen, überlegte es sich dann aber anders, was er etwa eineinhalb
Stunden später bekannt gab. Und zwar wollte er nun doch das
beschlagnahmte Gedächtnisprotokoll des Beschuldigten B. zu seinem Verhör
mit in das Verfahren einbringen – wobei der Richter zuvor noch verkündet
hatte, es nicht mehr verlesen zu lassen.
Vorher verlas der Richter die Eintragungen im Zentralregister von
Daniel, Carsten und Marco. Bei Daniel und Carsten war nichts zu finden,
ein wenig anders bei Marco, allerdings jeweils eingestellte Verfahren
gegen geringfügige Arbeitsstunden.

Da das Gericht nach wie vor keine Entscheidung zu dem Antrag von
Carstens Verteidigung , den Haftbefehl gegen Carsten außer Kraft zu
setzen, gefunden hatte, stellte die Verteidigung aller drei Angeklagten
Beweisanträge, u.a.:

-Anhören der Protokolle der Telefonüberwachung, die Gespräche zwischen
Marco und Carsten, sowie zwischen Daniel und Carsten beinhalten.
- Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) von Sachsen Anhalt
sowie Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) über
Observierung Carstens, Vernehmung der entsprechenden Präsidenten zur
Observierung

Womit bewiesen werden soll, daß ein so intensiver Kontakt zwischen
Carsten und Daniel und Marco, wie die Bundesanwaltschaft (BAW) es
darstellt nicht existiert hat.

Desweiteren sollen alle Observationsprotokolle des LKA in die
Beweisaufnahme und die Beamten die observierten in den Zeugenstand, um
eine Anwesenheit der Angeklagten an den jeweiligen Tatorten auszuschließen.
Die Präsidenten des LfV´s Sachsen-Anhalt und des BfV´s sowie die
dazugehörigen Leiter der Abteilung "Linksextremismus" sollen vernommen
werden, da laut ihrer Erkenntnis der Analyse der Bekennerschreiben nicht
davon auszugehen sei, daß es sich bei den verschiedenen Anschlägen um
denselben Täterkreis handelt.

Der Staatsanwalt lehnte die Anträge ab. Das Gericht wird darüber erst
noch entscheiden.

Nach den Beweisanträgen bekam die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe,
die rausfinden sollte, ob Daniel noch nach Jugendstrafrecht zu behandeln
sei das Wort.
Sie beschrieb eine enge Beziehung zwischen Daniel und seiner Mutter,
einen normalen Werdegang von Daniel und erkannte gar "einen gewissen
Grad an Intelligenz". Nach ihrer Einschätzung ist Daniel noch nicht so
reif, wie es vielleicht den Anschein hat und würde für ihn das
Jugendstrafrecht empfehlen. Die Sozialprognose, sagte sie, wäre positiv.

Dann ging es in die Mittagspause für eine Stunde.

Die Verteidigung von Carsten hatte erwartet, daß sich der Senat während
der Pause zu einer Entscheidung zu Carstens Haft durchringen konnte,
aber dem war nicht so und erbat deshalb eine weitere Unterbrechung um
endlich einen Beschluß dazu zu hören. Die Unterbrechung gab es für ca.
45 Minuten, nur den Beschluß gab es nicht. Da die Verteidigung kein
Verständnis aufbringen konnte, meinte Richter Hennig er lasse sich nicht
unter Druck setzen. (Der Druck von 15 Tagen seit Antragstellung!!!). Bis
spätestens nächsten Dienstag (26.11.03) würden sie es schaffen.

Da die Beweisaufnahme seitens des Gerichts abgeschlossen war und sie
schlicht nichts gebracht hatte gegen die Angeklagten, stellte auch die
Verteidigung von Marco und Daniel den Antrag auf Aufhebung der
Haftbefehle gegen ihre Mandanten und "äußerst Hilfsweise" wenigstens
Haftverschonung bis zum Ende des Verfahrens. Was der Staatsanwalt
ablehnte, denn er sieht die Beweislage "dezidiert" anders. (Wir warten
auf die Joker die er aus dem Ärmel zaubert.)
Auch darüber soll am 26.11.03 dem nächsten Verhandlungstag entschieden
werden.

FUCK THE SYSTEM
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