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| 22.10.2003 - 1. Prozeßtag gegen Daniel, Marco und Carsten im 129a-Verfahren |
| Geschrieben von: roterstern |
| Kategorie: |
Globalisierung |
Quelle: Rote-Hilfe-Newsletter
Prozessbeobachtung - 129a Verfahren gegen 3 Magdeburger Linke
21.10. - Bericht vom 1. Prozesstag
Der erste Prozesstag im §129a-Verfahren gegen drei Magdeburger Linke war bereits
schon nach wenigen Stunden, gegen 12.00Uhr beendet.
Ab 8.30 Uhr versammelten sich ca. 60 Menschen vor dem Justizzentrum in Halle, um
gegen diesen politischen Prozess zu protestieren. Ein Transparent mit der
Aufschrift: "Gegen die Kriminalisierung linker Strukturen - Freiheit für Marco,
Daniel und Carsten!" wurde am Eingang hochgehalten. Über Megaphon wurden
Redebeiträge gehalten und während der Prozess lief, gab es mehrere kleine
Interviews mit VertreterInnen von Presse und Radio.
Vor dem Gerichtssaal hatten sich dann ungefähr 40 Leute eingefunden, welche den
Prozess besuchen wollten. Jedoch erhielten sie vorerst keinen Zugang, dieser war
nur den verschiedenen MedienvertreterInnen vorbehalten, um Aufnahmen von den
Angeklagten und ihren AnwältInnen machen zu können.
10 der BesucherInnen zogen sich vorher T-Shirts über, die zusammen die Parole:
"Leben, Lieben, Kämpfen!" ergaben. Kurze Zeit später kündigten Beamte des LKA
an, jene aus der Verhandlung auszuschließen.
Gegen 9.05 Uhr wurde den Verlobten der drei Angeklagten mitgeteilt, dass sie
nicht den Prozess besuchen können, da sie als ZeugInnen geladen werden und ihr
Verlöbnis erst noch nachweisen müssten. Die Frustration auf Seiten der Verlobten
war dementsprechend groß. Bei den direkten Verwandten reichte die Erklärung aus,
von dem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen zu wollen, um dem Prozess
beiwohnen zu können. Ab 9.10 Uhr erfolgte schleppend der Einlass, wobei alle
BesucherInnen durchsucht worden und ihren Personalausweis, sowie Handys am
Einlass hinterlegen mussten.
Der Gerichtssaal wies ca. 50 Plätze für BesucherInnen auf. Die ersten 2 Reihen
waren für die MedienvertreterInnen vorgesehen. Eine befürchtete Trennscheibe
zwischen Gerichtssaal und Publikum war nicht vorgezogen, jedoch gab es eine
Kamera an der Decke des Saales. Gegen 9.20 Uhr waren ca. noch 13 Plätze
unbesetzt, obwohl sich noch einige Wartende vor dem Gerichtssaal befanden, wurde
die Verhandlung vom vorsitzenden Richter Hennig eröffnet. Einer der Anwälte wies
das Gericht daraufhin, dass noch Plätze unbesetzt sind und sich draußen noch
Personen befinden, die dem Prozess ebenfalls beiwohnen wollten. Der Richter
ordnete daraufhin an, die restlichen Plätze noch besetzen zu lassen
Thomas Herzog, ein Anwalt von Daniel, machte darauf aufmerksam, dass die
vorgenommenen Personenkontrollen im Eingangsbereich nicht von gewöhnlichen
Justizbeamten vorgenommen wurden, sondern von Beamten des Landeskriminalamtes
des Landes Sachsen - Anhalt. Da in Vergangenheit bei Berliner Verfahren die
einkassierten Personalausweise doppelt kopiert und neben der Polizei auch dem
Verfassungsschutz "zur Verfügung gestellt" wurden, verlangte er sicherzustellen,
dass dies hier nicht geschehe. Richter Hennig gab den LKA Beamten Anweisungen
dafür Sorge zu tragen.
Szenenwechsel zum Eingangsbereich, den gerade zwei weitere BesucherInnen
passierten als die Anweisung des Richters weitergegeben wurde: "Die hinterlegten
Ausweise dürfen diesen Platz hier nicht verlassen." Erwiderung der Beamten:
"Jeden Tag etwas Neues!"
Wieder im Gerichtssaal: Kurzes Personalienprozedere... Marco, Daniel und Carsten
nahmen vorerst von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch und übergaben an
ihre AnwältInnen.
Da bekannt ist, dass es neben den Dreien noch weitere Mitbeschuldigte gibt,
wurde dahingehend von den Anwälten eine Anfrage auf nähere Informationen zwecks
prozesstechnischen Angelegenheiten an die Staatsanwälte gestellt. Demnach gibt
es nun doch "nur" 4 weitere Beschuldigte, gegen die ein Ermittlungsverfahren
angeblich erst seit dem 02. Oktober 2002 geführt wird.
Der Staatsanwalt Dr. Hornick begann dann das Konstrukt der Tatvorwürfe
wiederzugeben.
Einer der Anwälte forderte wenig später mehr Plätze für ZuschauerInnen, da sich
noch viele vor dem Eingangsbereich befanden. Nach einer zwanzigminütigen
Prozeßpause gab es dann drei zusätzliche Stühle, die jedoch von Zivibullen
okkupiert wurden.
Marco, Daniel und Carsten verlasen nun jeweils ihre Prozesserklärungen, die sich
aufeinander bezogen.( wird demnächst veröffentlicht! ) Nach dem Carsten den
ersten Teil vorgelesen hatte gab es Standing Ovations in den
BesucherInnenreihen, welche eine Drohung des Richters zur Folge hatten. Als
Daniel seine Rede beendet hatte, schwung dennoch ein solidarischer Besucher ein
Transparent mit der Aufschrift: "Wir grüßen euch. Viel Liebe und viel Kraft!
Reißen wir die Mauern ein, die uns trennen!", welcher dann aus der Verhandlung
verbannt wurde.
Nach den Prozesserklärungen der Drei, folgte eine Erklärung einer Anwältin von
Carsten, in der sie unter anderem die Dürftigkeit der Beweise hervorhob und
feststellte, dass es sich hier um eine reine von Behauptungen geprägte
Anklageschrift handelt. Es werde noch nicht einmal der Versuch gemacht, die
Vorwürfe auch zu beweisen. Jedes Observationsergebnis sei in "ein enges Korsett"
gedrückt worden, ganz nach dem Belieben der Ankläger, welche die eigentlichen
Urheber terroristischer Vereinigung seien.
So trug sie u.a. einen amüsanten, von mehreren BKA-Beamten vorgenommenen
Auswertungsvermerk einer beschlagnahmten handschriftlichen Skizze vor:
"Die terroristische Einstellung des Marco H. wird u.a. anhand einer kleinen
Strichzeichnung belegt.
Diese ist in zwei Teile gegliedert; der erste Teil stellt offensichtlich den
Zustand einer Person, eines Gebäudes sowie eines Baumes bei Tag (= vorher) dar,
wohingegen es sich bei dem zweiten Teil (= nachher) um die Beschreibung des
Zustandes abends / nachts nach einem - wie auch immer gearteten - Eingriff -
vermutlich einem Anschlag - handelt, da augenscheinlich die Person, das Gebäude
und der Baum umgefallen bzw. zerstört sind."
Der zweite Anwalt von Daniel beantragte hiernach daraufhinzuwirken, den
Staatsanwalt Dr. Hornick aus verschiedenen Gründen als Sitzungsvertreter der BAW
abzulösen und ihn nicht mehr an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen. Die
Verteidigung wolle ihn in den Zeugenstand rufen. Er hatte beispielsweise als
ermittelnder Staatsanwalt der BAW am 26.11.2002 die anstehenden Verhaftungen und
Durchsuchungen in Magdeburg bei der dortigen PD und dem BKA bekannt gegeben.
Dabei hätte er den Ermittlungsrichter des BGH übergangen, den er nicht einmal
versuchte telefonisch davon in Kenntnis zu setzen. Gefahr im Verzuge hätte eben
am 27.11.2002 nicht vorgelegen. Desweiteren solle er als Zeuge Auskunft darüber
geben, ob er wärend der Ermittlungen durch Drohungen und Einschüchterungen
Aussagen erpreßt habe und diese, vorschriftswidrig, nur stichpunktartig
protokolliert lassen habe (diese Aussagen tauchen jetzt - teilweise stark
verändert - ausformuliert in den Akten auf).
Staatsanwalt Dr. Hornick selbst wirkte ziemlich angespannt und nahm still und
leise den Antrag der Verteidigung entgegen. Auf sein Kontra müssen wir uns dann
bis zum nächsten Dienstag, den 28.10. gedulden.
Der letzte Tagesordnungspunkt blieb dann somit der jeweilige persönliche
Werdegang von Marco, Daniel und Carsten.
Tabellarische Lebensläufe wurden vorgelesen. Zu Daniel verlas der Richter die
Kriegsdienstverweigerungserklärung, bei der einige PressevertreterInnen
hellhörig wurden, als dort neben seiner pazifistischen Haltung unter anderem auf
sein Engagement bei den Jusos und der SPD hingewiesen wurde.
Über ?Sieben` Brücken musst Du gehen:
Um den schulischen und beruflichen Werdegang von Marco zu erhellen, wurde eigens
der BKA-Beamte Sieben aus Meckenheim beordert, der nichts anderes tat, als einen
tabellarischen Lebenslauf vorzutragen. Wir können sehen, es werden keine Kosten
und Mühen für die Aufdeckung von längst bekannten Tatsachen gescheut.
Der nächste Verhandlungstag am 22.10.03 wurde gecancelt, damit dem Dr. Hornick
genug Zeit bleibt, auf den Antrag der Verteidigung zu reagieren.
Fortsetzung folgt.......am 28.10.03
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